Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung,
dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen.
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung
von CDU-Ministerin Julia Klöckner, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75
Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der
Grunderwerbsteuer unterliegen. Das ist unsere zentrale Forderung, um Share Deals
effektiv einzudämmen. Es ist gut, dass sich nun auch die Union in diese Richtung
bewegt. Ministerin Klöckner sollte mit dieser Forderung Druck auf die eigene
Bundestagsfraktion ausüben.
Nach derzeitiger Rechtslage wird keine Steuer
fällig, wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile der
grundstückshaltenden Gesellschaft auf neue Anteilseigner übergehen. Wir wollen
die Grenze absenken und haben das im parlamentarischen Verfahren zur Reform des
Grunderwerbsteuergesetzes mehrfach gefordert. Laut einem Gutachten, das beiden
Koalitionsfraktionen vorliegt, würde eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von
95 auf 75 Prozent Gestaltungen mittels Share Deals effektiv und
verfassungskonform verhindern. Die Union blockiert dennoch das Gesetz im
Bundestag und lehnt eine Absenkung ohne einen Sachgrund ab.
Jetzt liegt es an der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesen Vorschlag aus den eigenen Reihen aufzugreifen
und ihre Blockade endlich aufzugeben.“