Neue
Spielregeln für die Internetgiganten:
Fairer Wettbewerb
Mit der Verabschiedung der Novellierung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen sich die großen
digitalen Plattformen wie Google, Amazon oder Facebook neuen Regeln
unterwerfen. Die Spielregeln für Internetgiganten werden verschärft:
Mit der Verabschiedung der Novellierung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen müssen sich die großen digitalen Plattformen
wie Google, Amazon oder Facebook neuen Regeln
unterwerfen.Digitalisierung hat viele Vorteile - und sie hat zu großen
Produktivitätsfortschritten geführt. Allerdings wurden in den
vergangenen Jahren in vielen Bereichen monopolartige Strukturen
begünstigt. Einige wenige sehr, sehr große digitale
Plattformunternehmen bestimmen den Markt in Angebot und Nachfrage. So
verhindern sie einen fairen Wettbewerb.Mit der Novellierung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird jetzt ein scharfes
Schwert geschaffen, um eben diese großen digitale Plattformen mit ihrer
überragenden marktübergreifenden Bedeutung besser regulieren zu können.
Das Ziel ist: ein besserer und gerechterer Wettbewerb - von dem alle
profitieren.Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB wird der
Handlungsspielraum des Bundeskartellamts an entscheidender Stelle
erweitert und verschärft: künftig kann proaktiver gehandelt und diesen
Unternehmen wettbewerbsschädigendes Verhalten bereits vorab untersagt
werden. Der neue Paragraf erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine
„überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Digitalplattformen
festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu
untersagen.Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die
Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht
bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Bei der Darstellung
von Suchergebnissen sollen Konzerne Angebote von Wettbewerbern nicht
schlechter behandeln dürfen als die eigenen Produkte. Kartellverfahren
sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen
Wettbewerb sorgen können.Mit der Novelle werden nicht nur innovative
Standards gesetzt, das deutsche Wettbewerbsrecht wird auch fit für die
digitale Realität gemacht. Der Präsident des Bundeskartellamtes,
Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche
Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“ Ähnliche Instrumente
würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der
Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden
künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon
früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen
gefallen ist.“Deutschland dürfte mit diesem Gesetz weltweit eine
Vorreiterrolle einnehmen und international die Spielregeln der
Digitalisierung und Globalisierung entscheidend mitbestimmen. Dies ist
nicht zuletzt an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten
Gesetzespaket zur Regulierung digitaler Dienste, dem Digital Services
Act beziehungsweise Digital Markets Act, zu sehen. Die Europäische
Kommission hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren hier sehr genau
beobachtet und in den europäischen Regelungsvorschlag mit einfließen
lassen. Auch in anderen Ländern wird das Vorhaben sehr aufmerksam
verfolgt.Weltweit stehen Parlamente, Regierungen und Behörden vor der
Herausforderung, den wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen digitaler
Plattformen Einhalt zu gebieten und zugleich Marktchancen und neue
Geschäftsfelder für junge Unternehmen zu erhalten.